ASB-SEG Coburg
  Ergebnis der Demo !!
 
Ehrenamt: Anerkennung statt absahnen 
Coburg – „Der Staat darf den Ehrenamtlichen nicht in die Tasche greifen und absahnen.“ Mit Martinshörnern, Trillerpfeifen und Transparenten haben 100 Helfer von BRK und ASB lautstark und wortgewaltig am Donnerstagabend auf dem Marktplatz gegen Pläne demonstriert, künftig die Aufwandsentschädigung für Bereitschaftsdienste zu besteuern, bei denen es zu keinem Einsatz kam (NP vom 23. September).

BRK-Bereitschaftsleiter Wolfram Krause forderte von den Politikern ein Ende dieser „unsinnigen Denkweise“. „Wir wollen Anerkennung, aber nicht wie eine Kuh gemolken werden“, sagte er unter großem Applaus seiner Mitstreiter. Schließlich würden durch Ehrenamtliche jährlich in Coburg Stadt und Land 400 000 Euro an Personakosten eingespart. Die Idee, eine mit 21,50 Euro vergütete zwölfstündige Bereitschaft auch noch versteuern zu müssen, spotte jeder Beschreibung. Krause: „Wir opfern viel Freizeit für die Allgemeinheit und sollen dafür noch zur Kasse gebeten werden. Das verdienen wir nicht.“ Die Besteuerungs-Pläne seien noch nicht vom Tisch. „Deshalb können wir noch etwas bewirken“, machte ASB-Vorsitzender Hans-Joachim Lieb Mut. cs

 Pressebericht aus der Neuen Presse Coburg vom 26.09.2008



Pressemitteilung vom Bayerischen Staatsministerium
der Finanzen
05.12.2008
Pressemitteilung 328/2008

Fahrenschon: Bayerische Initiative sichert steuerliche Vergünstigungen für das Ehrenamt!

„Ehrenamtliche Rettungskräfte können aufatmen: Bei den Einnahmen ehrenamtlicher Rettungskräfte wird auch künftig nicht lebensfremd unterschieden zwischen solchen aus Rettungseinsätzen und solchen aus Bereitschaftszeiten. Alle diese Einnahmen sind in vollem Umfang bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei“, kommentierte Finanzminister Georg Fahrenschon am Freitag (5.12.) die entsprechende Entscheidung der Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder. Fahrenschon ergänzte: „Damit hat Bayern das erreicht, was die gemeinnützigen Verbände gefordert haben: Eine pauschale Steuerbefreiung ohne bürokratische Differenzierung nach Bereitschafts- oder Einsatzzeiten.“

„Alleine in Bayern sind 3,8 Millionen Menschen ehrenamtlich engagiert. Wenn engagierte Mitbürger ihre Zeit, Kraft und Kreativität für das Gemeinwohl einsetzen, muss sie der Staat über das Steuerrecht unterstützen! Das ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine lohnende Investition“, fuhr Fahrenschon fort. Bereits 2007 konnten mit dem Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf Initiative der bayerischen Staatsregierung wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger erreicht werden. Zur Erläuterung der neuen Regelungen hatten die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder Abgrenzungskriterien aufgestellt, die Ende Juli von den zuständigen Landesbehörden bekannt gemacht worden waren und Sorge um mögliche Schlechterstellungen ehrenamtlicher Helfer ausgelöst hatten.

„Uneigennütziges Engagement privater Helfer - für unsere Gesellschaft ist das unverzichtbar!“, so Fahrenschon abschließend.

 
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